Ein Wegzug aus der Gemeinde Rothrist ist innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden.
Schweizer Staatsangehörige innerhalb der Schweiz
Bitte kommen Sie persönlich mit der Meldebestätigung oder einem Personalausweis (ID, Pass, Fahrausweis) am Schalter vorbei oder melden Sie den Wegzug online mit eUmzug.
Anschliessend erhalten Sie Ihren Heimatschein für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort. Bei der Meldung mit eUmzug wird der Heimatschein direkt Ihrer neuen Wohngemeinde zugestellt.
Ausländische Staatsangehörige innerhalb der Schweiz
Bitte kommen Sie persönlich mit dem Ausländerausweis am Schalter vorbei oder melden Sie den Wegzug online mit eUmzug.
Wegzüge ins Ausland
Bei einem definitiven Wegzug ins Ausland ist spätestens vier Wochen vor dem Wegzug (vorzugsweise einige Wochen vorher) zwingend eine zusätzliche, persönliche Kontaktaufnahme mit der Abteilung Steuern notwendig. Bei der Abmeldung ist ausserdem eine Zustelladresse und/oder eine Vertreteradresse in der Schweiz bekanntzugeben.
Abstimmungsunterlagen
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Sind Sie von Rothrist umgezogen? Dann melden Sie Ihre Adressänderung bitte innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten.
Schweizer Staatsangehörige
Bitte kommen Sie persönlich mit einem Personalausweis (ID, Pass, Fahrausweis) am Schalter vorbei oder melden Sie den Umzug online mit eUmzug.
Wir benötigen eine Kopie Ihres Mietvertrages oder Untermietvertrages. Falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir die schriftliche Zustimmung des Eigentümers / der Liegenschaftsverwaltung.
Ausländische Staatsangehörige
Bitte kommen Sie persönlich mit dem Ausländerausweis am Schalter vorbei oder melden Sie den Umzug online mit eUmzug.
Wir benötigen eine Kopie Ihres Mietvertrages oder Untermietvertrages. Falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir die schriftliche Zustimmung des Eigentümers / der Liegenschaftsverwaltung.
Adressauskünfte
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Adressauskünfte
Adressauskünfte werden nur bei schriftlicher Anfrage und gegen Vorlage eines Interessennachweises erteilt.
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat die Gebühren auf den 1. Januar 2000 auf CHF 20.00 festgelegt. Um das Inkasso möglichst einfach zu halten, bitten wir Sie, pro Auskunftsbegehren CHF 20.00 in bar (20er- Noten, keine Briefmarken!) und ein Rückantwortcouvert beizulegen.
Täglich haben wir eine grosse Anzahl Auskünfte zu bearbeiten. Aus diesem Grund ist es uns nicht möglich, auf Begehren einzutreten, wenn die Gebühr nicht in bar beigelegt ist.
Die Vorauszahlung kann ebenfalls auf das Postkonto IBAN CH28 0900 0000 4600 0671 9 erfolgen. Bitte geben Sie als Referenz Adressauskunft / 1401.4210.01 sowie den Namen der Person an.
Bitte beachten Sie, dass Auskunftsbegehren erst nach Eingang der CHF 20.00 bearbeitet werden.
Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) § 16, Abs. 1: Die Einwohnerkontrolle kann privaten Dritten im Einzelfall auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Alter, Bürgerort und Adresse einer Person weitergeben, wenn diese berechtigte Interessen glaubhaft machen.
Anmeldung in der Gemeinde
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Anmeldung in der Gemeinde
Bitte melden Sie uns Ihren Zuzug innert 14 Tagen persönlich am Schalter oder online mit eUmzug.
Wir benötigen folgende Unterlagen für die Anmeldung:
Schweizer Bürger - Heimatschein (bei Wochenaufenthalter Heimatsausweis) - Familienbüchlein (falls verheiratet) - Geburtsurkunde / Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern) - Police oder Versicherungskarte der Krankenkasse - Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / Eigentümer (bei Untermiete) - Heimtierausweis oder Impfausweis (bei Hundehalter)
Sie haben die Möglichkeit den Umzug online mit eUmzug zu melden.
Ausländischen Staatsangehörige EU/EFTA - Ausländerausweis - Reisepass oder Personalausweis - Geburtsschein (mit Elternnamen) - Familienbüchlein/Eheschein (falls verheiratet) - Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern) - Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung (falls geschieden) - Police oder Versicherungskarte der Krankenkasse - Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / Eigentümer (bei Untermiete) - Arbeitsvertrag (nur bei Neueinreise aus dem Ausland) - Heimtierausweis oder Impfausweis (bei Hundehalter)
Sie haben die Möglichkeit den Umzug online mit eUmzug zu melden.
Ausländischen Staatsangehörige Drittstaaten - Ausländerausweis - Reisepass - Geburtsschein (mit Elternnamen) - Familienbüchlein/Eheschein (falls verheiratet) - Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern) - Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung (falls geschieden) - Police oder Versicherungskarte der Krankenkasse - Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / Eigentümer (bei Untermiete) - Zusicherung vom Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (nur bei Neueinreise aus dem Ausland) - Heimtierausweis oder Impfausweis (bei Hundehalter)
Sie haben die Möglichkeit den Umzug online mit eUmzug zu melden.
Ausländerausweise
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Beglaubigungen
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Ausweiskopien oder Unterschriften können durch die Leiterin Einwohnerdienste oder bei Abwesenheit auch durch die Gemeindekanzlei (Gemeindeschreiber und Stv. Gemeindeschreiber) vorgenommen werden.
Die Dokumente sind erst am Schalter bei der Gemeindeverwaltung zu unterschreiben, damit die zuständige Person beglaubigen kann, dass Sie eigenhändig unterschrieben haben.
Eine Beglaubigung kostet CHF 20.00.
Biometrischer Pass
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Drittmeldepflicht Vermieter
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Drittmeldepflicht Vermieter
Drittmeldepflicht Vermieter
Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG (§10 ) sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost, Fax oder E-Mail.
Neu gibt es die Möglichkeit, diese sogenannten Drittmeldungen elektronisch zu übermitteln. Unter www.drittmeldung.ch ist die neue Lösung erreichbar.
Die Benutzenden können ohne spezielles Login eine Drittmeldung absetzen. Die Eingaben zur Liegenschaftsverwaltung, Liegenschaftsbesitzer oder Logisgeber werden, je nach Browser-Einstellung, bei der nächsten Erfassung übernommen. Weiter besteht die Möglichkeit, mehrere Ein- und Auszüge über ein CSV-File zu melden. Infos dazu finden Sie auf der Website (www.drittmeldung.ch). Der Gebäudeidentifikator (EGID) sowie der Wohnungsidentifikator (EWID) können über https://map.geo.admin.ch ermittelt oder bei den Einwohnerdiensten Rothrist angefragt werden.
Wir bitten Sie, Ihre Meldungen direkt aus Ihrer Applikation oder über die neue Plattform zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten.
Einbürgerung von Ausländern (Ablauf Gemeinde Rothrist)
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Einbürgerung von Ausländern (Merkblatt)
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Freizeitvergnügen Region Zofingen (Broschüre)
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Führerausweis
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Fundbüro
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Fundbüro
Das Fundbüro Rothrist ist an das internetbasierte Fundsystem "Fundservice Schweiz" angeschlossen. Durch den elektronischen Datenabgleich wird die Fundsachenvermittlung deutlich vereinfacht.
Haben Sie etwas verloren? Suchen Sie über den folgenden Link bequem von Zuhause aus nach Ihrem verlorenen Gegenstand. Wurde dieser noch nicht abgegeben können Sie eine Verlustmeldung generieren, die mit jeder neuen Fundmeldung abgeglichen wird. > Nova Find
Personen, die das elektronische Angebot nicht nutzen möchten oder über keinen Internetzugriff verfügen, können verlorene Gegenstände weiterhin direkt bei den Einwohnerdiensten melden.
Haben Sie etwas gefunden? Ist Ihnen der Verlierer unbekannt und der Wert des gefundenen Gegenstand übersteigt 10 Franken so geben Sie den Gegenstand bei Ihrem zuständigen Fundbüro ab. Die Adresse finden Sie unter "Kontakt". Kann der Gegenstand erfolgreich vermittelt werden und es handelt sich nicht um Diebesgut haben Sie als Finder Anrecht auf Ersatz aller Auslagen sowie einen angemessenen Finderlohn.
Haben Sie den Gegenstand in einem bewohnten Haus oder in einem öffentlichen Gebäude bzw. Verkehrsmittel gefunden, geben Sie diesen dem Hausherrn, dem Mieter oder der mit der Aufsicht betrauten Person ab. Weder Sie selbst noch die zuständige Person hat in diesem Fall ein Recht auf Finderlohn.
Bei Fahrrad- oder Mofadiebstählen wenden Sie sich direkt an die Regionalpolizei in Zofingen. Schweizerische Tiermeldezentrale Falls Sie ein Tier vermissen oder eines gefunden haben, können Sie dies via www.stmz.ch (Online-Datenbank der Schweizerischen Tiermeldezentrale) melden.
Gemeindesaal (Vermietung)
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Heimatausweis
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Hundesteuer / Hundetaxe
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Hundesteuer / Hundetaxe
Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist eine Hundetaxe zu entrichten. Dies gilt neu auch für Hunde aus eigener Zucht. Die Hundetaxe beträgt pro Jahr CHF 120.00 und wird im Monat Mai mit Stichtag 30. April erhoben.
Sind Hundehaltende von der Hundetaxe befreit (z.B. Blindenführhunde, Assistenzhunde, etc.), müssen der Gemeinde jährlich die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, lassen Sie sich auf der Abteilung Einwohnerdienste als Hundehalter auf Amicus registrieren. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Die Registrierung des Hundes im Amicus erfolgt anschliessend durch den Tierarzt.
Halterwechsel, Ausfuhr des Hundes ins Ausland und der Tod des Hundes müssen innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde (Tel. 062 785 36 01 / einwohnerdienste@rothrist.ch) und der AMICUS (Tel. 0848 777 100, info@amicus.ch oder mit Login unter www.amicus.ch) gemeldet werden.
Für eine Lebensbescheinigung müssen Sie zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen und einen Personalausweis (Pass, Identitätskarte oder Fahrausweis) vorweisen.
Leumundszeugnis
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Mehrweckraum Feuerwehrlokal (Vermietung)
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Mehrweckraum Heimatmuseum (Vermietung)
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Pass (Merkblatt)
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Schulanlagen (Vermietung)
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Stimmrechtsausweis
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Turnhallen (Vermietung)
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Vereinsverzeichnis
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Vermietermeldung (Drittmeldepflicht)
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Vermietermeldung (Drittmeldepflicht)
Drittmeldepflicht Vermieter
Gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG (§10 ) sind Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern der Einwohnerkontrolle zu melden. Dies geschieht heute mehrheitlich per Briefpost, Fax oder E-Mail.
Neu gibt es die Möglichkeit, diese sogenannten Drittmeldungen elektronisch zu übermitteln. Unter www.drittmeldung.ch ist die neue Lösung erreichbar.
Die Benutzenden können ohne spezielles Login eine Drittmeldung absetzen. Die Eingaben zur Liegenschaftsverwaltung, Liegenschaftsbesitzer oder Logisgeber werden, je nach Browser-Einstellung, bei der nächsten Erfassung übernommen. Weiter besteht die Möglichkeit, mehrere Ein- und Auszüge über ein CSV-File zu melden. Infos dazu finden Sie auf der Website (www.drittmeldung.ch). Der Gebäudeidentifikator (EGID) sowie der Wohnungsidentifikator (EWID) können über https://map.geo.admin.ch ermittelt oder bei den Einwohnerdiensten Rothrist angefragt werden.
Wir bitten Sie, Ihre Meldungen direkt aus Ihrer Applikation oder über die neue Plattform zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten.
Vermietung öffentliche Anlagen
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Wahlfähigkeitszeugnis
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Waldhaus (Vermietung)
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Wegzug
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Wegzug
Ein Wegzug aus der Gemeinde ist innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden.
Schweizer Staatsangehörige innerhalb der Schweiz
Bitte kommen Sie persönlich mit der Meldebestätigung oder einem Personalausweis (ID, Pass, Fahrausweis) am Schalter vorbei oder melden Sie den Wegzug online mit eUmzug.
Anschliessend erhalten Sie Ihren Heimatschein für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort. Bei der Meldung mit eUmzug wird der Heimatschein direkt Ihrer neuen Wohngemeinde zugestellt.
Ausländische Staatsangehörige innerhalb der Schweiz
Bitte kommen Sie persönlich mit dem Ausländerausweis am Schalter vorbei oder melden Sie den Wegzug online mit eUmzug.
Wegzüge ins Ausland
Bei einem definitiven Wegzug ins Ausland ist spätestens vier Wochen vor dem Wegzug (vorzugsweise einige Wochen vorher) zwingend eine zusätzliche, persönliche Kontaktaufnahme mit der Abteilung Steuern notwendig. Bei der Abmeldung ist ausserdem eine Zustelladresse und/oder eine Vertreteradresse in der Schweiz bekanntzugeben.
Wohnsitzbescheinigung
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Zuzug
Einwohnerdienste
062 785 36 01
Zuzug
Bitte melden Sie uns Ihren Zuzug innert 14 Tagen persönlich am Schalter oder online mit eUmzug.
Wir benötigen folgende Unterlagen für die Anmeldung:
Schweizer Bürger - Heimatschein (bei Wochenaufenthalter Heimatsausweis) - Familienbüchlein (falls verheiratet) - Geburtsurkunde / Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern) - Police oder Versicherungskarte der Krankenkasse - Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / Eigentümer (bei Untermiete) - Heimtierausweis oder Impfausweis (bei Hundehalter)
Sie haben die Möglichkeit den Umzug online mit eUmzug zu melden.
Ausländischen Staatsangehörige EU/EFTA - Ausländerausweis - Reisepass oder Personalausweis - Geburtsschein (mit Elternnamen) - Familienbüchlein/Eheschein (falls verheiratet) - Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern) - Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung (falls geschieden) - Police oder Versicherungskarte der Krankenkasse - Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / Eigentümer (bei Untermiete) - Arbeitsvertrag (nur bei Neueinreise aus dem Ausland) - Heimtierausweis oder Impfausweis (bei Hundehalter)
Sie haben die Möglichkeit den Umzug online mit eUmzug zu melden.
Ausländischen Staatsangehörige Drittstaaten - Ausländerausweis - Reisepass - Geburtsschein (mit Elternnamen) - Familienbüchlein/Eheschein (falls verheiratet) - Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern) - Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung (falls geschieden) - Police oder Versicherungskarte der Krankenkasse - Mietvertrag oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung / Eigentümer (bei Untermiete) - Zusicherung vom Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (nur bei Neueinreise aus dem Ausland) - Heimtierausweis oder Impfausweis (bei Hundehalter)
Sie haben die Möglichkeit den Umzug online mit eUmzug zu melden.