Das Betreibungsamt Rothrist ist für die Gemeinden Rothrist, Murgenthal und Vordemwald zuständig.
Das Betreibungsamt ist Ihnen bei der Eintreibung von Geldforderungen behilflich. Schuldner sind an ihrem Wohnort und Firmen an ihrem Sitz zu betreiben. Formulare dazu können Sie bei jedem Betreibungsamt persönlich beziehen oder über das Internet www.betreibungsamt-ag.ch herunterladen und ausgefüllt an das zuständige Amt senden. Bei Fragen steht Ihnen das Betreibungsamt gerne zur Verfügung.
Benötigen Sie einen Betreibungsregisterauszug, so melden Sie sich bitte persönlich auf dem Amt. Zur Identifikation bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Ein Auszug kostet CHF 17.00.
Das Betreibungsamt wird gemäss EG ZPO § 20 beauftragt, sogenannte amtliche Feststellungen vorzunehmen. Darunter versteht man, dass der Betreibungsbeamte am Ort der Streitsache (Rothrist, Murgenthal und Vordemwald) auf Verlangen einen Befund über deren tatsächlichen Zustand aufnimmt, soweit dieser ohne besondere Fachkenntnisse festgestellt werden kann. Eine Voranmeldung ist notwendig.
Amtliche Feststellungen werden z.B. bei Wohnungsübergaben bzw. -abnahmen oder zur allgemeinen Feststellung von Mängeln verlangt.
Preis: nach Aufwand