Die Abteilung Steuern sind zuständig für:
- Prüfung Steuererklärungen mit Einforderung von Beweismitteln
- Eröffnen der Veranlagungsverfügung und Einspracheentscheide
- Vorbereitung der Veranlagung inkl. Protokollführung für die Steuerkommission
- Führen des Steuerregisters und die notwendigen Kontrollen
- Grundstückschätzungswesen / Grundstückgewinnsteuerveranlagungen