Baugesuche

    Allfällige Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Rothrist einzureichen; diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. 

     

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    Baugesuch: Stampfiweg 1, Rothrist

    Bauherr: Einwohnergemeinde, Rothrist
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