Der Gemeinderat erlässt in einigen Gebieten Änderungen der Höchstgeschwindigkeit.

Die Gemeinde Rothrist erlässt, gestützt auf
- das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958
- die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 und
- § 1 des kantonalen Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes und
§ 7 der kantonalen VO über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes
Rothrist
Gebiet Fleckenhausen, Rubernstrasse, Sägetstrasse
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (Zonensignalisation)
Gutachten
Stellungnahme BVU
Gebiet, Winterhaldenweg, Mätteliweg, Lindenweg, Schulweg, Roggenweg, Weissensteinweg, Chaletweg, Breitenstrasse
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (Zonensignalisation)
Gutachten
Stellungnahme BVU
Sägetstrasse
Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Gutachten
Öffentliche Auflage vom 23. Dezember 2017 bis 5. Februar 2018 während der ordentlichen Bürozeit auf der Abteilung Planung und Bau Rothrist.
Gegen diesen Beschluss kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rothrist schriftlich Einsprache erhoben werden. Diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.