Der Gemeinderat erlässt am Säntisweg ein temporäres Fahrverbot.

Der Gemeinderat Rothrist erlässt, gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 folgende Verkehrsbeschränkung:
Säntisweg
- temporäres Fahrverbot, ausgenommen Anwohner Säntisweg
während der Dauer der Bauarbeiten für die Überbauung Säntisweg
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 22.10.2019 bis 20.11.2019 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig