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    Verkehrssignalisation

    Der Gemeinderat erlässt am Stampfiweg 1 ein Halte- und Parkverbot.

    Der Gemeinderat Rothrist erlässt, gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 folgende Verkehrsbeschränkung:

    Stampfiweg 1, Hallen- und Freibad
     - Halten verboten, Signal 2.49
     - Parkieren verboten, Signal 2.50, einseitig
      ab Verzweigung Zimmerliweg auf einer Länge von 100 m in Fahrtrichtung Gfill 


    Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 29.07.2019 bis 27.08.2019 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.

     

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