Der Gemeinderat erlässt am Oberwilerweg ein Parkverbot.

Der Gemeinderat Rothrist erlässt, gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 folgende Verkehrsbeschränkung:
Oberwilerweg
Parkverbot in Fahrtrichtung Oberwil
(auf der Länge von Erlenweg 20 – 68)
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau (31.03.2017) beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verkehrsbeschränkung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.