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    Verkehrsbeschränkung Aarequartier

    Im Aarequartier wird eine Parkbeschränkung signalisiert.

    Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

    Gemeinderat Rothrist

    Rothrist
    Alte Aarburgerstrasse, Kieferweg, Bornweg, Belchenweg, Säliweg, Mittlererweg Juraweg, Brunnerweg, Stauwehrweg, Aareweg, Ringweg, Parkplatz Alpiq

    Parkieren mit Parkscheibe (Blaue Zone) Signal 4.18
    mit Zusatztext: Montag – Sonntag, max. 3. Stunden

    Signale Standort bei bestehender Zonensignalisation Tempo 30.


    Einsprachen
    Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation vom 12.04.2021 bis 11.05.2021 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

     

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