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    Verkehrsbeschränkung

    Bahnhofstrasse: Parkieren mit Parkscheibe (blaue Zone)

    Verkehrsbeschränkung Bahnhofstrasse

    - Parkieren mit Parkscheibe (blaue Zone)

    Die Verkehrsbeschränkung wird nach erfolgter Markierung rechtskräftig.

    Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 05.05.2018 bis 03.06.2018 beim Gemeinderat Rothrist, Bernstrasse 108, 4852 Rothrist, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

    Situationsplan

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