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    Resultate Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats und Vizeammann

    Hier finden Sie das Wahlergebnis der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats und eines neuen Vizeammanns vom 19. Mai 2019

    Ergebnis der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats und eines neuen Vizeammanns vom 19. Mai 2019 

     

    Stimmberechtigte                                          5'709
    Eingelangte Wahlzettel                                           1'889
    Leere und ungültige Wahlzettel                                           -  59
    In Betracht fallende Wahlzettel                                          1'830
    Gemeinderat

    Absolutes Mehr:  898

    Stimmen haben erhalten:
    Schmitter-Schmidt Stefan, 1968, Pfaffnernweg 17 (parteilos)  728 Stimmen
    Kamber-Hartmeier Marianne, 1959, Grundweg 4 (SVP) 510 Stimmen
    Bossert-Rüegger Martin, 1972, Laubweg 3 (EDU) 495 Stimmen
    Vereinzelte   61 Stimmen

    Da keine Kandidatin und kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hat, findet am 7. Juli 2019 ein 2. Wahlgang statt. Im 2. Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Rothrist angemeldet wird. Allfällige Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang müssen somit bis am Mittwoch, 29. Mai 2019, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Anmeldeformulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.

    Vizeammann

    Absolutes Mehr:  877

    Gewählt ist:
    Weber-Bürgi Daniela, 1976, Kirchweg 50 (parteilos) 1'010 Stimmen

     

    Weiter haben Stimmen erhalten:
    Steffen-Ettel Philipp, 1969, Mittlererweg 7 (EVP)  685 Stimmen
    Vereinzelte   58 Stimmen

    Es findet kein zweiter Wahlgang statt.

     

    Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.

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