Nach Ablauf der Ruhezeit werden auf dem Friedhof wieder Gräber aufgehoben.
Nach Ablauf der reglementarischen Ruhezeit werden auf dem Friedhof folgende Gräber aufgehoben:
- Erdbestattungsgräber mit Bestattungsjahr 1993 bis 1995 (Nr. 387 bis 438)
Die Räumung erfolgt ab 1. November 2024 vor der Winterbepflanzung.
Die Angehörigen der Verstorbenen von diesen Erdbestattungsgräbern werden gebeten, bis zu diesem Datum die Grabsteine, Kreuze etc., abzuholen. Danach verfügt die Gemeinde Rothrist über nicht entfernte Grabdenkmäler. Für Rückfragen steht Ihnen die Abteilung Planung und Bau, Telefon 062 785 36 41, gerne zur Verfügung.