Der Gemeinderat hat das räumliche Entwicklungsleitbild genehmigt

Die rechtsgültige Bau- und Nutzungsordnung sowie der Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Rothrist stammen aus dem Jahre 2001. Der Planungshorizont von 15 Jahren ist erreicht und es ergibt sich Anpassungsbedarf. Seit der letzten Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurden verschiedentlich planerische und gesetzliche Grundlagen überarbeitet. Dazu gehören das revidierte Bundegesetz über die Raumplanung (RPG) und der überarbeitete Kantonale Richtplan.
Der Gemeinderat hat am 14. Mai 2018 das räumliche Entwicklungsleitbild genehmigt. Dieses dient der Gemeinde Rothrist als Führungsinstrument für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Es gibt Auskunft über die Ziele und Absichten der räumlichen Entwicklung im Gemeindegebiet.