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    Öffentliche Auflage Gesamtrevision Nutzungsplanung, Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung

    Die Entwürfe liegen bei der Abteilung Planung und Bau öffentlich auf.

    Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 20. August 2021 bis und mit 20. September 2021 auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Planung und Bau, auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Die Unterlagen können auch im Internet unter www.ortsplanung-rothrist.ch eingesehen werden.

    Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

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