Der Gemeinderat hat beschlossen, auf eine Tempo-30-Zone im Gebiet Breitenstrasse, Winterhaldenweg etc. zu verzichten.

Tempo-30-Zone im Gebiet Breitenstrasse, Winterhaldenweg etc.;
Widerruf der amtlichen Publikation
Die im Allgemeinen Anzeiger vom 21. Dezember 2017 und im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 22. Dezember 2017 publizierte Zonensignalisation „Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ im Gebiet Winterhaldenweg, Mätteliweg, Lindenweg, Schulweg, Roggenweg, Weissensteinweg, Chaletweg, Breitenstrasse wird widerrufen. Auf diesen Strassen gilt somit weiterhin Tempo 50.
Anstelle der Tempo-30-Zone wird am Winterhaldenweg ab der Einmündung Galliweg bis auf die Höhe der Liegenschaft Winterhaldenweg 35 ein Längsstreifen für Fussgänger markiert. Das Eingangsportal der bestehenden Zonensignalisation bei der Verzweigung Breitenstrasse/Geisshubelweg wird nach Westen bis auf die Höhe des Bezirksschulhauses versetzt. Beim Bezirksschulhaus wird das Signal „Achtung Kinder-Schule“ auf der Fahrbahn markiert.
Die ausführliche Begründung dieses Entscheids können Sie hier einsehen.
Gegen diesen Entscheid können die in ihren schutzwürdigen eigenen Interessen Betroffenen innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau (6. April 2018) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.