Die Kaminfegerkonzession ist in der Gemeinde Rothrist neu zu erteilen.
Gemäss §§ 19 f. des aargauischen Brandschutzgesetzes vom 21. Februar 1989 (SAR 585.100) und der aargauischen Kaminfegerverordnung vom 7. Januar 1991 (SAR 587.111) ist in der Gemeinde Rothrist die
Konzession für den Kaminfegerdienst
per 1. Januar 2018 für die Amtsperiode 2018/2021 neu zu erteilen.
Die Bewerberinnen und die Bewerber haben sich über Folgendes auszuweisen:
1. die mit Erfolg bestandene eidgenössische Meisterprüfung
2. einen guten Leumund
3. den Abschluss einer genügenden Berufshaftpflichtversicherung
4. ausreichende Kenntnisse der Brandschutzvorschriften
5. die Ausbildung/Zulassung als Feuerungskontrolleur/Feuerungskontrolleurin Holz,
Öl und Gas und die Fachprüfung Brandschutzfachmann/-frau
6. die Bereitschaft, Kontrollaufgaben gemäss der Brandschutz- und der Umweltschutzgesetzgebung
zu übernehmen, namentlich baulicher Brandschutz, Baukontrolle (Feuerungen),
Feuerschau und Feuerungskontrolle
7. derzeitige oder in Aussicht stehende Konzessionen
8. die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Unternehmens
9. Angabe Stundenansatz exkl. MwSt
10. die Anzahl der Mitarbeitenden und Lernenden
11. die Gestaltung der Tätigkeitskontrolle (anhand eines Beispiels)
12. die bisherige Tätigkeit
13. Referenzen
Die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen ist bis 15. April 2017 der
Einwohnergemeinde Rothrist
Abteilung Planung und Bau
Bernstrasse 108
4852 Rothrist
einzureichen.
Nähere Auskünfte erteilt der Leiter Planung und Bau, Walter Gloor, Tel. Nr. 062 785 36 41.