Zurück

    Kaminfegerkonzession

    Die Kaminfegerkonzession ist in der Gemeinde Rothrist neu zu erteilen.

    Gemäss §§ 19 f. des aargauischen Brandschutzgesetzes vom 21. Februar 1989 (SAR 585.100) und der aargauischen Kaminfegerverordnung vom 7. Januar 1991 (SAR 587.111) ist in der Gemeinde Rothrist die

    Konzession für den Kaminfegerdienst

    per 1. Januar 2018 für die Amtsperiode 2018/2021 neu zu erteilen. 

    Die Bewerberinnen und die Bewerber haben sich über Folgendes auszuweisen: 

    1.    die mit Erfolg bestandene eidgenössische Meisterprüfung

    2.    einen guten Leumund

    3.    den Abschluss einer genügenden Berufshaftpflichtversicherung

    4.    ausreichende Kenntnisse der Brandschutzvorschriften

    5.    die Ausbildung/Zulassung als Feuerungskontrolleur/Feuerungskontrolleurin Holz,
            Öl und Gas und die Fachprüfung Brandschutzfachmann/-frau

    6.    die Bereitschaft, Kontrollaufgaben gemäss der Brandschutz- und der Umweltschutzgesetzgebung
            zu übernehmen, namentlich baulicher Brandschutz, Baukontrolle (Feuerungen),
            Feuerschau und Feuerungskontrolle

    7.    derzeitige oder in Aussicht stehende Konzessionen

    8.    die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Unternehmens

    9.    Angabe Stundenansatz exkl. MwSt

    10.  die Anzahl der Mitarbeitenden und Lernenden

    11.  die Gestaltung der Tätigkeitskontrolle (anhand eines Beispiels)

    12.  die bisherige Tätigkeit

    13.  Referenzen

     
    Die Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen ist bis 15. April 2017 der 

    Einwohnergemeinde Rothrist
    Abteilung Planung und Bau
    Bernstrasse 108
    4852 Rothrist

    einzureichen.

    Nähere Auskünfte erteilt der Leiter Planung und Bau, Walter Gloor, Tel. Nr. 062 785 36 41.

     

    Zurück