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    Ersatzwahl Gemeinderat

    Am 7. Juli 2019 findet der 2. Wahlgang der Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderats statt.


    Anmeldung von Kandidaten für den 2. Wahlgang 

    Am Sonntag, 19. Mai 2019 fand der 1. Wahlgang der Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderats und eines neuen Vizeammanns statt.

    Da im 1. Wahlgang der Gemeinderatswahl niemand das absolute Mehr erreicht hat, wird am 7. Juli 2019 ein 2. Wahlgang durchgeführt. Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte ist im 2. Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Rothrist angemeldet wird.

    Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang müssen somit bis am Mittwoch, 29. Mai 2019, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. 

    Anmeldeformular 2. Wahlgang

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