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    Beschlüsse Gemeindeversammlung

    Hier informieren wir Sie über die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen im November 2017.

    Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2017:

    1.    Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung
            vom 8. Juni 2017

    2.    Genehmigung folgender Kreditabrechnungen:
            - Bachöffnung Hungerzelg (Verlegung Bleicherhubelbach und
               Zuflüsse Holzweid und Hofacker)
            - Neubau Radweg und Gehweg mit Strassensanierung Gländstrasse
            - Erschliessung Grube Oberwil
            - Mischwasserbehandlungsanlage Rishalden

    3.    Zustimmung zur Eigentumsübertragung der Mischwasserbehandlungsanlage
            Rishalden an den Abwasserverband Aarburg

    4.    Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 785‘000 für die
            Belagssanierung des Aeschwuhrwegs (Gemeindeanteil CHF 471‘000)

    5.    Zustimmung zur Zusammenführung der Spitex-Dienste Region Zofingen
            in der Spitex Region Zofingen AG

    6.    Genehmigung des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung

    7.    Genehmigung des Budgets 2018

     

    Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2017:

    1.    Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung
            vom 9. Juni 2017

    2.    Wahl von Kurt Rüegger, Marcel Rüegger und Martin Bossert als Mitglieder
            der Ortsbürgerfinanzkommission

    3.    Genehmigung des Budgets 2018

     

    Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung sowie die Beschlüsse Nr. 1 und 3 der Ortsbürgergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum dagegen ergriffen wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e GPR).

    Ablauf der Referendumsfrist: 03.01.2018


    Zu Beschluss Nr. 2 der Ortsbürgergemeindeversammlung:
    Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am 3. Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses schriftlich beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

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