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    Beschlüsse Gemeindeversammlung

    Hier informieren wir Sie über die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen im November 2016.

    Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2016:

    1.    Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung
           vom 2. Juni 2016

    2.    Genehmigung folgender Kreditabrechnungen:
           - Projektierungskredit Schulhaus Dörfli IV
           - Baukredit Schulhaus Dörfli IV
           - Studienauftrag Hallen- und Freibad

    3.    Genehmigung der geänderten Bau- und Nutzungsordnung

    4.    Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 295‘000 für die
           Totalrevision der Nutzungsplanung

     5.    Genehmigung eines Projektierungskredits von CHF 150‘000 für die
            Erweiterung der Schulanlage Bifang

    6.    Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 200‘000 für die
           Möblierung von vier Schulzimmern im Schulzentrum Dörfli

    7.    Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 585‘000 für
           Hochwasserschutzmassnahmen an der Pfaffnern

    8.    Ablehnung eines Zusatzkredits von CHF 600‘000 für den Einbau von
           Gymnastikräumen im Hallenbadneubau

    9.    Genehmigung der Stellenplanerweiterung in der Gemeindeverwaltung

    10.   Genehmigung des Budgets 2017 mit einem Steuerfuss von 110 %

    Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2016:

    1.    Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung
           vom 3. Juni 2016

    2.    Genehmigung des Budgets 2017

    3.    Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 97‘000 für den
           Umbau des Lehenhofs

    4.    Zustimmung zum Verkauf der Parzelle 2019 am Chaletweg


    Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum dagegen ergriffen wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e GPR).

    Ablauf der Referendumsfrist: 03.01.2017

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