Der öffentliche Fussweg beim Oberwilerfeld wird aufgehoben.

Auf den Parzellen 136, 142, 166, 174 und 1367 (Oberwilerfeld) ist im Grundbuch ein öffentliches Fusswegrecht angemerkt, welches im Jahr 1923 begründet wurde.
Dieser Fussweg existiert schon seit vielen Jahren nicht mehr. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Fusswegrecht aufzuheben.
Die Unterlagen liegen vom 28. Januar bis 26. Februar 2019 in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Allfällige Einsprachen gegen die Fusswegaufhebung wären innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat einzureichen.