Familienergänzende Kinderbetreuung

    Am 1. August 2018 tritt das Kinderbetreuungsreglement der Gemeinde Rothrist (KiBeR) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt leistet die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung.

    Anspruch auf finanzielle Unterstützung anmelden, können Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in der Gemeinde Rothrist, wenn auch die betreuten Kinder Wohnsitz in Rothrist haben.

    Das vollständig ausgefüllte Gesuch ist mit den entsprechenden Unterlagen bei der Abteilung Einwohnerdienste einzureichen.


    Gesuch um Gemeindebeitrag

    Kinderbetreuungsreglement

    Kinderbetreuung